AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Allgemeines
    • Diese Geschäftsbedingungen sind wesentlicher Bestandteil eines jeden Auftrages, welcher ab Unterschrift des Auftraggebers gilt.
  2. Preise
    • Die Preise verstehen sich ohne MwSt.
    • Preiserhöhungen wegen Steigerung der Gestehungskosten zwischen Bestellung und Lieferung  werden fakturiert und gelten als vereinbart.
    • Die im Vertrag angeführten Preise gelten lediglich für die Arbeiten bzw. das Material, welches im Angebot beschrieben ist. Jegliche Zusatzarbeit und dafür benötigtes zusätzliches Material wird separat verrechnet.
  3. MwSt.-Satz
    • Es wird der gesetzlich vorgeschriebene MwSt.-Satz verrechnet. Bei Verwendung eines verminderten MwSt.-Satzes müssen die entsprechenden Belege, sowie eine Kopie der Baugenehmigung der Firma Oberhauser Markus  ausgehändigt werden.
  4. Maßänderungen
    • Werden die Baustellenmaße nach Absprache bzw. nach Abschluss des Vertrages mit der Firma Fa. Oberhauser Markus eigenmächtig  vom Auftraggeber oder dessen Ausführungsfirma geändert, muss der Auftraggeber für die der Firma Fa. Oberhauser Markus entstandenen Schäden aufkommen.
  5. Lieferbedingungen
    • Die vereinbarten Lieferzeiten sind für beide Seiten verbindlich, sofern bei Vertragsabschluss alle technischen Details abgeklärt werden konnten. Werden keine fixen Liefertermine vereinbart, sind diese freibleibend.
    • Transportschwierigkeiten, technische Störungen im Betrieb oder in den Betrieben unserer Zulieferanten berechtigen uns die Lieferzeit zu verlagern, ohne dass der Auftraggeber daraus Ansprüche ableiten kann.
    • Kann die bestellte und bereits gefertigte Ware, aus vom Bauherrn oder dritten Personen verschuldeten Gründen nicht montiert werden, wird diese nach Ablauf von 2 Wochen ab schriftlicher Vorankündigung, laut den vereinbarten Zahlungsbedingungen in Rechnung gestellt.
    • Bei Abänderung des Auftrages ist der Auftragnehmer berechtigt die Lieferzeiten neu zu bestimmen.
    • Das Transportrisiko geht zu Lasten des Empfängers, auch wenn die Ware am Bestimmungsort verkauft wurde, es sei denn das Verschulden ist auf grobe Fahrlässigkeit der Lieferfirma zurückzuführen. Ab Übernahme der Ware trägt der Käufer das volle Risiko, wodurch die Verkaufsfirma von jeder Verantwortung entbunden wird.
    • Die Zufahrtsberechtigungen zu den Baustellen bzw. Abladepunkten, welche evtl. notwendig sind, sind in jedem Fall vom Kunden einzuholen.
  6. Reklamationen
    • Mit der Unterzeichnung des Übernahmeprotokolls gilt die Ware bzw. die abgeschlossene Arbeit  als angenommen.
    • Reklamationen von versteckten Mängeln müssen per Einschreibebrief  innerhalb der vom Gesetz vorgeschriebenen Fristen erfolgen.
  7. Eigentumsvorbehalt
    • Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung einschließlich aller Nebenkosten Eigentum der Firma Fa. Oberhauser Markus.
  8. Allgemeines
    • Mündliche oder telefonische Vereinbarungen müssen schriftlich bestätigt werden.
  9. Zahlung
    • Privatkunden: Bei verspäteter Zahlung werden Zinsen in Höhe des Diskontsatzes plus 5 Punkte verrechnet.
    • Firmenkunden: Bei verspäteter Zahlung werden die automatischen Verzugszinsen laut dem gesetzesvertretendem Dekret Nr. 231/2002 verrechnet.
    • Der Kunde hat auch bei Reklamation nicht das Recht, die Bezahlung hinauszuschieben oder einzustellen, oder einen Ausgleich zu tätigen.
  10. Gerichtsstand
    • Für alle Streitfragen gilt der Gerichtsstand Bruneck.
  11. Datenschutz
    • Im Sinne der Bestimmungen über den Datenschutz (GvD 196/2003) informieren wir Sie, dass Ihre Daten für den Zweck der Durchführung des Auftrages und um den steuerlichen Bestimmungen zu entsprechen in EDV Archiven gespeichert werden. Sie können jederzeit Abänderungen, Löschungen oder Informationen diesbezüglich beantragen.
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